Das Landeserziehungsgeld wird in Sachsen für Geburten ab dem 01.01.2015 nunmehr ab dem 3. Kind einkommensunabhängig gewährt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nutzen Sie auch Beratungsmöglichkeiten in Familienzentren und Beratungsstellen, um die für Sie günstigste Variante der Elternzeitgestaltung zu finden.
Seid Oktober 2018 besteht für Sachsen im Rahmen eines Pilotprojektes die Möglichkeit das Elterngeld digital hier zu beantragen. Ein digitaler Antragassistent hilft Ihnen beim Ausfüllen des Antrags. Danach können Sie das erstellte Dokument ausdrucken, unterschreiben und per Post an Ihre zuständige Elterngeldstelle schicken.
Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände Sachsen (LAGF)
c/o
FdK Sachsen (federführender Verband)
Schweriner Straße 27
01067 Dresden
Tel: 0351 16064897
Die Betreuung dieser Homepage wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.